XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt?
Beide Formate sind gültige E-Rechnungen nach EN 16931. Der Unterschied: XRechnung ist nur für Maschinen gedacht, ZUGFeRD ist zusätzlich ein lesbares PDF.
| XRechnung | ZUGFeRD (Profil EN 16931) | |
|---|---|---|
| Was ist es? | XML-Datei | PDF/A-3 mit eingebetteter XML (factur-x.xml) |
| Für Menschen lesbar? | Nur mit Viewer | Ja, wie eine normale PDF-Rechnung |
| Öffentliche Verwaltung (B2G) | Standard, meist mit Leitweg-ID gefordert | Nur wenn das jeweilige Portal es annimmt |
| Unternehmen (B2B) | Ja | Ja, oft die bequemere Wahl |
| XML-Syntax | UBL oder CII | CII |
Wann XRechnung?
Bei Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber. Diese geben eine Leitweg-ID vor, eine Adresse für die Rechnung, die als Käuferreferenz in die XRechnung gehört. Ohne sie lehnt das Rechnungsportal die Rechnung oft ab.
Wann ZUGFeRD?
Bei Rechnungen an Unternehmen, vor allem wenn nicht klar ist, ob der Empfänger die XML automatisch verarbeitet. Er kann das PDF einfach lesen, seine Buchhaltungssoftware liest die eingebettete XML. Achten Sie auf das Profil: MINIMUM und BASIC-WL zählen nicht als E-Rechnung; EN 16931 (früher COMFORT) ist die sichere Wahl.
Beides aus denselben Daten
Mit der Tallyworks-API schicken Sie dasselbe JSON an /v1/xrechnung oder /v1/zugferd.
Beide Ausgaben werden mit den offiziellen Prüfregeln getestet: XRechnung mit den Regeln der KoSIT,
ZUGFeRD zusätzlich mit veraPDF auf PDF/A-3. Der ZUGFeRD-Ausgang nutzt das Profil EN 16931.
E-Rechnung jetzt erstellen
Formular ausfüllen und ein geprüftes ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung herunterladen. Kostenlos bis 25 Rechnungen im Monat, ohne Anmeldung. Zum FormularSie erzeugen Rechnungen aus eigener Software? Zur API
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33 und 34a UStDV sowie die Schreiben und FAQ des Bundesministeriums der Finanzen. Im Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.